Hintergrund: Die Palatina Grundbesitz GmbH plant derzeit ein Bauprojekt in der Saarstraße 87-89 in Kandel. Der dort geltende Bebauungsplan ist in mehreren Punkten interpretationsbedürftig und die Projektentwicklerin hat daraufhin Gespräche zur Klärung dieser Punkte mit der Stadtverwaltung initiiert und eine Bauvoranfrage eingereicht.
Die Projektentwicklerin hat das Vorhaben in allen Fraktionen des Stadtrates der Stadt Kandel vorgestellt, um dessen Mitgliedern eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage zu geben.
FAKT: Die SPD-Fraktion hat ein solches Gespräch ausdrücklich mit dem Verweis auf die Unnötigkeit einer solchen Information abgelehnt. Auch die FWG wollte einen solchen Termin nicht einrichten.
Die Bauvoranfrage war nicht Gegenstand der offiziellen Tagesordnung der Sitzung des Bauausschusses vom 20. November 2018, so dass die Mitglieder des Ausschusses weitgehend unvorbereitet waren. Der Vorgang wurde dennoch diskutiert und zunächst zurückgestellt -– es wurde beschlossen, dass ein Gespräch bzw. eine Abstimmung mit der Palatina Grundbesitz GmbH zu initiieren.
FAKT 1: Dieses Gespräch fand trotz des Beschlusses nicht statt. Es gab keinerlei formales Feedback an den Bauträger.
FAKT 2: Der Bauaufsichtsbehörde in Germersheim wurde gemeldet, dass der Antrag abgelehnt worden sei.
Ein Mitglied der Fraktion „Die Linke“ bittet in der Sitzung des Bauausschusses vom 11. Dezember 2018 darum, dass die Palatina Grundbesitz GmbH das Projekt dem Gremium vorstellt. Günter Tielebörger setzt sich vehement dagegen ein und behauptet, dafür bestünde keinerlei Interesse seitens des Bauausschusses und keine Notwendigkeit.
FAKT: Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen nach starkem Insistieren des Antragstellers mit großer Mehrheit dafür ab, die Planung kennenzulernen. Sie wollen auf einer möglichst breiten Entscheidungsgrundlage ein Urteil fällen.
Während der Sitzung des Bauausschusses erklärt Günter Tielebörger, dass eine Befreiung, wie vom Vorhabenträger vorgesehen, rechtlich überhaupt nicht möglich sei und sagt, dass dafür der Bebauungsplan aufwändig geändert werden müsste. Dies sei auch schriftlich vom Verfasser des Bebauungsplanes bestätigt worden.
FAKT: Ein Mitglied des Bauausschusses liest während der Sitzung in dem genannten Dokument nach und stellt fest, dass dort das Gegenteil steht: das Vorhaben kann befreit werden.
Zur Beurteilung des Vorhabens holt die Stadtverwaltung eine Stellungnahme des Verfassers des Bebauungsplanes ein. Diese Stellungnahme wird den Mitgliedern des Bauausschusses erst während der Sitzung übergeben, so das eine fundierte Auseinandersetzung mit den Inhalten nicht mehr möglich ist. Das kritisiert ein Mitglied und fragt, warum solche Informationen so kurzfristig erst während der Sitzung überreicht werden. Günter Tielebörger behauptet, dass das Schreiben erst am Abend, ganz kurz vor der Sitzung eingegangen sei und deshalb nicht vorher bereit gestellt werden konnte.
FAKT: Das Schreiben ging bei der Stadtverwaltung bereits am Vortag ein und wurde auch bereits am Vortag von Günter Tielebörger mit seinem Kürzel als „gesichtet“ markiert.
Die Resonanz auf das Vorhaben im Bauausschuss ist grundsätzlich positiv. Bevor es zu einer Abstimmung kommt – oder auch, um diese zu verhindern, behauptet Günter Tielebörger, dass eine Abstimmung überhaupt nicht vorgesehen war, sondern dieser Vorgang rein informativ auf die Tagesordnung genommen wurde.
FAKT: Der Vorgang befand sich auf der Liste zur Abstimmung, es gab keinen Vermerk, dass dies nur informativen Charakter haben sollte.